Nachdem letzte Woche der EuGH das EU-US Privacy-Shield Abkommen für unwirksam und damit die hierauf gestützte Datenverarbeitung für unzulässig erklärt hat, gibt es nun für Unternehmen einiges zu tun: Sie sollten schnellstmöglich die Dienstleister identifizieren, welche selbst ausschließlich aufgrund des EU-US Privacy Shields die Datenverarbeitung vornehmen. Dies ist in Zukunft nich mehr ausreichend und unzulässig. […]