Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde verhängt 194.407,- € Bußgeld gegen Lieferdienst

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in einer Pressemitteilung vom 19.9.19 verlauten lassen, dass sie gegen den Lieferdienst Delivery Hero Germany GmbH ein Bußgeld von knapp 200.000,- € verhängt hat.

Gegenstand der Verfahren war, dass 10 Kundenkonten nicht gelöscht worden sind und Werbeemails trotz Widerruf der Einwilligungserklärung an 8 Kunden gingen. Ein Kunde erhielt 15 dieser Spam Emails.

Für diese vergleichsweise “geringen” Verstöße wurde nun doch ein recht saftiges Bußgeld verhängt, welches der Pressemitteilung nach auch rechtskräftig geworden ist.

Die Aufsichtsbehörden fangen so langsam an sich warm zu laufen. Solltet Ihr noch nicht DSGVO konform arbeiten, so wird es allerhöchste Zeit.

Stefan Lutz, LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.

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