BGH kippt Negativzinsen: Was Bankkunden jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Februar 2025 entschieden: Banken dürfen von Verbrauchern keine Verwahrentgelte („Negativzinsen“) für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten verlangen. Zudem erklärte das Gericht Entgeltklauseln für Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PINs für unwirksam. Was bedeutet das für Bankkunden?

Warum hat der BGH entschieden, dass Negativzinsen unzulässig sind?

Die Banken hatten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Klauseln aufgenommen, nach denen Kunden für Guthaben oberhalb bestimmter Freibeträge Negativzinsen zahlen sollten. Der BGH stellte fest, dass diese Verwahrentgelte nicht nur intransparent, sondern auch rechtlich unzulässig sind.

1. Girokonten: Verwahrentgelte sind intransparent

Girokonten dienen nicht nur dem Zahlungsverkehr, sondern auch der sicheren Verwahrung von Guthaben. Die Banken hatten argumentiert, dass das Verwahren von Geld eine eigenständige Leistung sei, für die sie ein Entgelt verlangen dürften. Der BGH folgte dieser Sichtweise grundsätzlich, erklärte die Klauseln aber für unwirksam, weil sie nicht transparent genug waren. Kunden konnten nicht klar erkennen, auf welchen Betrag sich das Verwahrentgelt genau bezieht.

2. Tagesgeld- und Sparkonten: Entgelte widersprechen dem Sparzweck

Anders als bei Girokonten hat der BGH bei Tagesgeld- und Sparkonten grundsätzlich eine Inhaltskontrolle der AGB vorgenommen. Das Ergebnis: Die Verwahrentgelte benachteiligen Verbraucher unangemessen. Ein Tagesgeldkonto soll eine Anlageform sein – wenn das Guthaben durch Negativzinsen schmilzt, widerspricht das diesem Zweck. Ähnliches gilt für Sparkonten: Dort geht es um den langfristigen Kapitalerhalt, den ein Verwahrentgelt jedoch untergräbt.

Banken dürfen keine Gebühren für Ersatzkarten und Ersatz-PINs verlangen

Neben den Verwahrentgelten kippte der BGH auch Entgeltklauseln für Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PINs. Der Grund: Die Klauseln waren nicht transparent. Es war für Verbraucher nicht erkennbar, wann eine Bank tatsächlich berechtigt ist, eine Gebühr zu verlangen. Das schafft Unsicherheit und benachteiligt Kunden.

Was bedeutet das Urteil für Bankkunden?

Kein Verwahrentgelt mehr für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten

Kunden müssen nicht befürchten, dass ihr Guthaben durch Negativzinsen schrumpft.

Banken müssen ihre AGB überarbeiten

Das Urteil zwingt Banken, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse anzupassen.

Anspruch auf Rückzahlung?

Ob Kunden bereits gezahlte Verwahrentgelte zurückfordern können, bleibt fraglich. Der BGH lehnte eine generelle Rückzahlungspflicht durch Verbraucherschutzverbände ab. Verbraucher müssen sich also individuell an ihre Bank wenden.

Fazit: Mehr Transparenz und Verbraucherschutz

Der BGH hat mit seinem Urteil ein klares Zeichen gesetzt: Banken dürfen keine intransparenten oder verbraucherfeindlichen Gebühren verlangen. Kunden sollten ihre Kontoauszüge prüfen und gegebenenfalls Rückforderungen stellen. Wer unsicher ist, kann sich von einem Anwalt beraten lassen.

Stefan Lutz, LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.

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