Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, hat Mindeststandards für das Mobile Device Management veröffentlicht. Darin sind 40 technische und organisatorische Mindeststandards definiert, welche ein MDM System des Bundes erfüllen muss.
Nach § 8 Abs. 1 BSIG, erarbeitet das Bundesamt Mindeststandards für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes. Diese Mindeststandards gelten sodann ausschließlich für IT-Systeme des Bundes. Aber auch Unternehmen können sich an diesen Standards sehr gut orientieren.
Stefan Lutz, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.
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