Nach einem Entwurf des Bundesministeriums für Justiz (hier abzurufen) soll die Musterwiderrufsbelehrung angepasst werden. Als Begründung steht in dem Entwurf: Das Muster in Anlage 3 des EGBGB soll als Folge der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 (Kreisspar- kasse Saarlouis) angepasst werden. Die Entscheidung betrifft zwar […]