Seit dem 1.1.2002, also seit nunmehr 18 Jahren, gibt es eine bislang unbeachtete Vorschrift in der ZPO, welche es den Anwälten ermöglicht, anstatt sich die Füße in dunklen Gerichtsfluren platt zu treten, weite Reisen auf sich zu nehmen und darauf zu warten, dass der Termin zur mündlichen Verhandlung beginnt (und in 5 Minuten wieder zu […]