Der transatlantische Datenaustausch steht erneut im Fokus der Diskussionen. Hintergrund ist eine aktuelle politische Entwicklung in den USA: Präsident Donald Trump hat die demokratisch nominierten Mitglieder des Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB) zum Rücktritt aufgefordert – ein Schritt, der Fragen zur Stabilität des Trans-Atlantic Data Privacy Framework (TADPF) aufwirft.
Warum ist das PCLOB so wichtig?
Das PCLOB ist eine zentrale Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in den USA und spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des TADPF. Dieses Datenschutzabkommen ermöglicht es Unternehmen, personenbezogene Daten aus der EU in die USA zu übertragen, ohne gegen europäische Datenschutzvorgaben zu verstoßen.
Das Gremium benötigt mindestens drei aktive Mitglieder, um arbeitsfähig zu sein. Sollten die betroffenen Mitglieder tatsächlich zurücktreten oder entlassen werden, könnte dies die Funktionsfähigkeit der Behörde beeinträchtigen. Die Folge: Eine Kernvoraussetzung für das TADPF würde ins Wanken geraten.
Muss die EU-Kommission reagieren?
Eine direkte Auswirkung auf das TADPF ist noch ungewiss. Allerdings könnte die Europäische Kommission gezwungen sein, die Angemessenheitsentscheidung, die dem Abkommen zugrunde liegt, zu überprüfen. Sollte die EU zu dem Schluss kommen, dass die Datenschutzaufsicht in den USA nicht mehr den europäischen Standards genügt, könnte dies das Ende des derzeitigen Datenschutzrahmens bedeuten – mit weitreichenden Folgen für den transatlantischen Datenverkehr.
Droht ein drittes „Schrems-Urteil“?
Die Vergangenheit zeigt, dass Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA nicht unumstößlich sind. Sowohl das Safe-Harbor-Abkommen als auch der Nachfolger Privacy Shield wurden durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gekippt. Auch das TADPF könnte erneut Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung werden, insbesondere wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Datenschutzaufsicht aufkommen.
Wirtschaftliche Interessen als Stabilitätsfaktor
Anders als andere regulatorische Maßnahmen, die Trump bereits per Executive Order aufgehoben hat, bietet das TADPF US-Unternehmen erhebliche Vorteile. Ein Scheitern des Abkommens könnte den Zugang zum europäischen Markt erschweren – ein wirtschaftliches Risiko, das Washington wohl vermeiden möchte. Die entscheidende Frage ist daher, ob sich politischer Druck und wirtschaftliche Interessen in einem Gleichgewicht halten lassen.
Fazit: Unsichere Zeiten für den transatlantischen Datenschutz
Noch ist offen, ob die aktuelle Entwicklung das TADPF ernsthaft gefährdet. Sollte das PCLOB seine Arbeitsfähigkeit verlieren oder die EU-Kommission die Angemessenheitsentscheidung hinterfragen, könnte sich die Debatte um den Datenschutzrahmen schnell zuspitzen. Unternehmen, die auf einen reibungslosen Datentransfer zwischen der EU und den USA angewiesen sind, sollten die Situation genau im Blick behalten.

Stefan Lutz, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.
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