Datenschutzverstoß in Island: Hohe Geldstrafe für Videoüberwachung

In Island wurde Íþrótta- og sýningahöllin hf. mit einer Geldstrafe von 3.500.000 ISK (ca. 23.820 EUR) belegt, nachdem sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hatte. Der Fall wurde am 15. Januar 2024 bekannt gegeben, und die endgültige Entscheidung wurde am 17. Oktober 2023 getroffen. Hier sind die Schlüsselpunkte des Falles und warum Datenschutz so wichtig ist:

Hintergrundinformationen

Im Juli 2021 startete die isländische Aufsichtsbehörde (SA) eine Untersuchung, nachdem bekannt wurde, dass Videoüberwachungskameras in Einrichtungen aktiv waren, in denen Jugendliche während eines Sportturniers schliefen und sich umzogen. Die SA untersuchte das Ausmaß der Videoüberwachung und ob ausreichende Hinweise und Informationen für die betroffenen Personen bereitgestellt wurden. Die Untersuchung ergab, dass etwa 50 Überwachungskameras in der Einrichtung aktiv waren, fast in allen Räumen, außer in Badezimmern und Umkleideräumen. Es gab zwar Hinweise auf die Überwachung, aber sie enthielten nicht ausreichende Informationen über den Verantwortlichen. Während der Untersuchung stellte die SA außerdem fest, dass die Videoüberwachung während der Massenimpfungen gegen Covid-19 in der Einrichtung aktiv war.

Hauptergebnisse

Die SA stellte fest, dass Íþrótta- og sýningahöllin hf. gegen mehrere Datenschutzprinzipien verstoßen hatte:

  1. Mangelnde Transparenz bei der Verarbeitung von persönlichen Daten im Hinblick auf die betroffenen Personen (Artikel 5(1)(a)).
  2. Versäumnis, persönliche Daten für spezifische, ausdrückliche und legitime Zwecke zu sammeln (Artikel 5(1)(b)).
  3. Unzureichende Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung persönlicher Daten durch Videoüberwachung während der Vermietung der Einrichtung für Veranstaltungen (Artikel 6).

Entscheidung

Die SA kam zu dem Schluss, dass der Verantwortliche nicht bewiesen hatte, dass sein berechtigtes Interesse am Schutz der Einrichtung und ihrer Vermögenswerte das Recht der betroffenen Personen auf Privatsphäre, sowohl im Allgemeinen als auch bei der Vermietung der Einrichtung für Veranstaltungen, überwog, was einen Verstoß gegen Artikel 6 darstellte.

Darüber hinaus kam die SA zu dem Schluss, dass der Verantwortliche gegen das Prinzip verstoßen hatte, persönliche Daten für spezifische, ausdrückliche und legitime Zwecke zu sammeln, insbesondere wenn es sich um Räume handelte, in denen Kinder schliefen und sich umzogen, und während der Massenimpfungen gegen Covid-19 (Artikel 5(1)(b)).

Schließlich hatte der Verantwortliche die betroffenen Personen nicht ausreichend über das Überwachungssystem informiert, was einen Verstoß gegen das Prinzip der Transparenz bei der Verarbeitung persönlicher Daten gemäß Artikel 5(1)(a) darstellte.

Die SA ordnete an, die Videoüberwachung einzustellen, es sei denn, der Verantwortliche könne nachweisen, dass seine berechtigten Interessen die Rechte der betroffenen Personen auf Privatsphäre überwiegen. Außerdem wurde angeordnet, den betroffenen Personen ausreichende Informationen gemäß Artikel 13 bereitzustellen, und es wurde eine hohe Geldstrafe verhängt.

Schlussfolgerung

Dieser Fall betont die immense Bedeutung des Datenschutzes und der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Verstöße können nicht nur zu hohen Geldstrafen führen, sondern auch das Vertrauen der Nutzer zerstören und den Ruf einer Organisation schädigen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie bei der Verarbeitung persönlicher Daten transparent und rechtmäßig vorgehen, um solche schwerwiegenden Konsequenzen zu vermeiden.

Stefan Lutz, LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.

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