Datenschutzverstoß: Streitwertbeschwerde vor dem Oberlandesgericht Dresden

Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem aktuellen Beschluss vom 23.11.2023, 4 W 745/23, über die Streitwertbeschwerde in einem Datenschutzfall entschieden. In diesem Artikel werden die Hintergründe und Ergebnisse des Beschlusses erläutert.

Hintergrundinformation

Im Ausgangsverfahren hatte der Kläger den Beklagten, einen Rechtsanwalt, auf immateriellen Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft in Bezug auf eine vermeintliche Datenschutzverletzung verklagt. Der Kläger verlangte ursprünglich einen Streitwert von 3000,- €, später erhöhte er ihn auf 16.000,- €. Das Landgericht Leipzig, an das der Fall verwiesen wurde, setzte den Streitwert auf 6000,- € fest und wies die Klage in der Hauptsache ab. Gegen diese Festsetzung erhob der Beklagte eine Streitwertbeschwerde.

Ergebnisse der Streitwertbeschwerde

Das Oberlandesgericht Dresden entschied, den Streitwert auf 7500 € festzusetzen, wobei die Streitwertbeschwerde teilweise erfolgreich war. Der Antrag auf immateriellen Schadensersatz wurde mit 1500,- € und der Unterlassungsantrag mit 5000,- € bewertet. Datenschutzrechtliche Unterlassungsansprüche wurden mit 3500,- € bewertet. Da der Beklagte jedoch aktiv schädigendes Handeln vorgeworfen wurde und dies die berufliche Reputation eines Rechtsanwalts in Frage stellen könnte, wurde der Streitwert auf 5000,- € festgesetzt.

Für die im Verlauf des Verfahrens für erledigt erklärten Auskunftsansprüche wurde ein Wert von 500,- € festgesetzt. Ein datenschutzrechtlicher Löschungsanspruch, der neben einem Unterlassungsanspruch geltend gemacht wurde, wurde ebenfalls mit 500,- € bewertet.

Insgesamt beträgt der Gesamtstreitwert 7500,- €. Die Beschwerde, die eine höhere Festsetzung des Streitwerts anstrebte, wurde zurückgewiesen.

Fazit

Dieser Fall zeigt die Bedeutung der Festsetzung des Streitwerts in Datenschutzfällen. Die Höhe des Streitwerts kann erhebliche Auswirkungen auf den Verlauf eines Gerichtsverfahrens haben. In diesem Fall wurde der Streitwert unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie dem Grad der Verbreitung, der Schwere des Vorwurfs und der wirtschaftlichen Bedeutung des Falls festgelegt.

Unternehmen und Anwälte sollten sich der Bedeutung der Streitwertfestsetzung bewusst sein und bei Datenschutzverstößen die möglichen finanziellen Konsequenzen berücksichtigen. Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit, Datenschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten, um rechtliche Probleme und Streitwerte zu minimieren.

Stefan Lutz, LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.

Telefon: 0751 / 27 088 530

 lutz@datenschutz-rv.de  https://www.datenschutz-rv.de