Der neue AI Act: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Der Rat der Europäischen Union hat am 21.5.2024 den Artificial Intelligence (AI) Act verabschiedet. Dieses Gesetz soll die Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) innerhalb der EU vereinheitlichen und könnte als Vorlage für die weltweite Regulierung von KI dienen. In diesem Blogbeitrag erläutern wir, was in der Pressemitteilung steht und welche Auswirkungen der AI Act auf Unternehmen haben wird.

Überblick über den AI Act

Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko, das eine KI-Anwendung für die Gesellschaft darstellt, desto strenger sind die Regeln. Ziel des Gesetzes ist es, die Entwicklung und Nutzung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Systeme im gesamten Binnenmarkt der EU zu fördern. Gleichzeitig soll es die Grundrechte der EU-Bürger schützen und Investitionen sowie Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz anregen.

Klassifizierung von KI-Systemen

Die neue Gesetzgebung teilt KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial in verschiedene Kategorien ein:

  1. Geringes Risiko: Diese Systeme unterliegen nur geringen Transparenzanforderungen.
  2. Hohes Risiko: Diese Systeme müssen bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
  3. Verbotene KI-Praktiken: Einige KI-Anwendungen, wie z.B. kognitive Verhaltensmanipulation und soziale Bewertungssysteme, sind in der EU verboten, da ihr Risiko als inakzeptabel gilt.

Auswirkungen auf Unternehmen

Für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, bringt der AI Act einige Veränderungen mit sich:

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme transparent und nachvollziehbar sind. Insbesondere für hochriskante Systeme ist eine Bewertung der Auswirkungen auf die Grundrechte erforderlich.
  • Registrierungspflicht: Hochrisiko-KI-Systeme müssen in einer EU-Datenbank registriert werden. Unternehmen, die emotionserkennende Systeme einsetzen, müssen betroffene Personen darüber informieren.
  • Sanktionen: Bei Verstößen gegen den AI Act drohen Geldstrafen, die sich nach dem globalen Jahresumsatz des Unternehmens richten.

Förderung von Innovation

Der AI Act sieht auch Maßnahmen zur Förderung von Innovationen vor. So sollen sogenannte „AI Regulatory Sandboxes“ eingerichtet werden, die eine kontrollierte Umgebung für die Entwicklung, Erprobung und Validierung neuer KI-Systeme bieten. Diese Testumgebungen sollen es ermöglichen, KI-Systeme unter realen Bedingungen zu erproben.

Neue Governance-Strukturen

Zur Durchsetzung des AI Act werden mehrere Gremien eingerichtet:

  • Ein AI-Büro innerhalb der Kommission zur Durchsetzung der gemeinsamen Regeln in der EU.
  • Ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Experten zur Unterstützung der Durchsetzungsaktivitäten.
  • Ein AI-Ausschuss mit Vertretern der Mitgliedstaaten, der die Kommission und die Mitgliedstaaten berät und unterstützt.
  • Ein Beratungsforum für Stakeholder, das technische Expertise bereitstellt.

Fazit

Der AI Act bringt klare Regeln für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz und setzt neue Maßstäbe für die Sicherheit und Transparenz von KI-Systemen. Unternehmen müssen sich auf neue Compliance-Anforderungen einstellen, können aber auch von einem innovationsfreundlichen Umfeld profitieren. Die neuen Regelungen treten in zwei Jahren in Kraft, sodass Unternehmen Zeit haben, sich auf die Veränderungen vorzubereiten.

Wenn Sie weitere Fragen zum AI Act haben oder Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen benötigen, stehen wir Ihnen als Anwaltskanzlei gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

Stefan Lutz, LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TTDSG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.

Telefon: 0751 / 27 088 530

 lutz@datenschutz-rv.de  https://www.datenschutz-rv.de