Die Verordnung (EU) 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) stellt die Basis für den Schutz der Verbraucher innerhalb der EU dar. Artikel 19 dieser Verordnung legt klare Pflichten für die verschiedenen Akteure entlang der Lieferkette fest – Hersteller, Importeure und Händler. Jeder von ihnen trägt Verantwortung, um sicherzustellen, dass nur sichere Produkte auf den Markt gelangen. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die jeweiligen Pflichten der Akteure.
1. Die Pflichten der Hersteller
Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit der von ihnen hergestellten Produkte. Ihre Verpflichtungen sind umfassend und betreffen die gesamte Lebensdauer eines Produkts.
- Sicherstellung der Produktsicherheit: Hersteller müssen gewährleisten, dass Produkte den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dazu gehört eine Bewertung der potenziellen Risiken und die Entwicklung sicherer Designs.
- Kennzeichnung und Informationen: Produkte müssen eine klare Kennzeichnung aufweisen, einschließlich des Namens und der Anschrift des Herstellers sowie einer eindeutigen Produktidentifikation (z. B. Serien- oder Chargennummer).
- Bereitstellung von Anleitungen: Die Produkte müssen mit verständlichen und leicht zugänglichen Anleitungen und Sicherheitshinweisen ausgestattet sein.
- Überwachung des Marktes: Hersteller müssen Produkte überwachen, um sicherzustellen, dass sie auch nach dem Inverkehrbringen sicher bleiben. Dazu gehört die Analyse von Beschwerden und Berichten über Sicherheitsprobleme.
- Rückrufaktionen: Stellt sich ein Produkt als unsicher heraus, ist der Hersteller verpflichtet, unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu ergreifen – einschließlich Rückrufen oder Warnungen an die Verbraucher.
2. Die Pflichten der Importeure
Importeure spielen eine zentrale Rolle, da sie Produkte aus Drittländern in den EU-Markt einführen. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen sicherzustellen.
- Prüfung der Konformität: Importeure müssen überprüfen, ob die Produkte den Anforderungen der GPSR entsprechen und ob die Kennzeichnung vollständig ist.
- Kontaktinformationen: Auf dem Produkt oder der Verpackung müssen Name, eingetragene Firma sowie Kontaktanschrift des Importeurs angegeben sein.
- Lagerung und Transport: Der Importeur muss sicherstellen, dass die Sicherheitsanforderungen auch während der Lagerung und des Transports eingehalten werden.
- Zusammenarbeit mit Behörden: Importeure sind verpflichtet, bei Anfragen der Marktüberwachungsbehörden zu kooperieren und auf Verlangen alle relevanten Dokumente bereitzustellen.
3. Die Pflichten der Händler
Händler sind die letzte Instanz vor dem Verbraucher und spielen eine entscheidende Rolle bei der Überprüfung der Sicherheit von Produkten.
- Sichtprüfung: Händler müssen prüfen, ob die Produkte die vorgeschriebenen Kennzeichnungen tragen und mit den erforderlichen Dokumenten (z. B. Gebrauchsanweisungen) ausgestattet sind.
- Sorgfaltspflicht: Sie dürfen keine Produkte anbieten, von denen sie wissen oder vermuten, dass diese unsicher sind.
- Zusammenarbeit: Händler sind verpflichtet, mit den Herstellern, Importeuren und Behörden zu kooperieren, insbesondere wenn Sicherheitsmängel festgestellt werden.
Gemeinsame Verantwortung und Zusammenarbeit
Artikel 19 der GPSR betont die gemeinsame Verantwortung aller Akteure. Das bedeutet:
- Sicherheitsinformationen teilen: Alle Akteure müssen relevante Informationen über Sicherheitsrisiken entlang der Lieferkette austauschen.
- Meldung an Behörden: Wenn ein Sicherheitsproblem festgestellt wird, müssen Hersteller, Importeure und Händler dies umgehend den zuständigen Behörden melden.
- Reaktionspflicht bei Rückrufaktionen: Alle Beteiligten müssen bei der Rücknahme von Produkten oder bei Warnungen an Verbraucher eng zusammenarbeiten.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die GPSR sieht bei Verstößen gegen die festgelegten Pflichten empfindliche Sanktionen vor. Dazu gehören:
- Hohe Geldstrafen, die oft in Relation zum Umsatz des Unternehmens stehen,
- ein Vertriebsverbot für betroffene Produkte innerhalb der EU,
- Rückrufaktionen auf Kosten des verantwortlichen Akteurs.
Fazit
Die Pflichten aus Artikel 19 der GPSR stellen sicher, dass die Produktsicherheit in der EU ein gemeinsames Anliegen aller Akteure ist. Hersteller, Importeure und Händler sind gleichermaßen gefordert, Verantwortung zu übernehmen und eng zusammenzuarbeiten. Dies erfordert nicht nur ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Anforderungen, sondern auch ein effektives Compliance-Management.
Haben Sie Fragen zur Umsetzung der GPSR oder benötigen Sie Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer Pflichten? Ich helfe Ihnen gerne mit praxisnaher Beratung und rechtlicher Expertise weiter.
Stefan Lutz, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.
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