Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat vor kurzem mit ihrem Bußgeldkonzept für Aufmerksamkeit gesorgt. Auch in Deutschland sollen demnach Bußgelder in Millionenhöhe möglich sein.
Nach dem aktuellen Papier der DSK wird das Konzept auf dem nächsten Treffen im November noch einmal auf der Tagesordnung stehen. https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/20190917_bußgeldkonzept.pdf
Es bleibt also spannend.
Stefan Lutz, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.
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