Lange war es ruhig geblieben um das neue EU-U.S. Data Privacy Framework, welches wahrscheinlich zur Vorlage für den EuGH und einem Schrems III Urteil werden wird. Aber bis dahin ist noch ein weiter Weg.
Nunmehr hat Präsident Joe Biden am 7.10.2022 eine Executive Order unterzeichnet, welche Voraussetzung für einen neuen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission ist. Diese Executive Order umfasst eine Reihe von Maßnahmen, wie z.B. die Schaffung weiterer Garantien, sowie die Möglichkeit Befugnisse der US-Sicherheitsbehörden durch einen Bürgerrechtsbeauftragten und ein Datenschutzkontrollgericht („Data Protection Review Court“) überprüfen zu lassen. Dadurch soll ein angemessenes Datenschutzniveau in den USA gewährleistet werden.
In der EuGH Entscheidung zu Schrems II war hauptsächlich bemängelt worden, dass die US-Sicherheitsbehörden aufgrund von FISA und US Cloud Act Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben. Auch die neuen EU-Standardvertragsklauseln können derzeit nur mit Zusatzgarantien wirksam abgeschlossen werden.
Nun muss sich die EU-Kommission mit der Executive Order beschäftigen und es kommt dann hoffentlich zu einem Angemessenheitsbeschluss der Kommission, so dass ein EU-U.S. Datentransfer zukünftig wieder ohne Beanstandungen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden möglich sein wird.
Stefan Lutz, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.
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