Hessischer Verwaltungsgerichtshof hebt einstweilige Anordnung in Sachen Cookiebot auf

Die Hoschule Thein Main hatte auf ihrer Internetseite di Cookie Consent Platform (CMP) Cookiebot eingebunden. Das fand ein Rechtsanwalt datenschutzrechtlich für bedenklich, da bei Cookiebot der Dienst Akamai eingebunden worden ist. Dies ist ein Dienstleister in den USA.

Derzeit werden verstärkt Internetseiten von Unternehmen einer datenschutzrechtlichen Überprüfung unterzogen, ob und inwieweit diese US-Dienstleister einsetzen. Hierzu erging auch vor kurzem ein Urteil es LG München bezüglich der Einbindung von Google Webfonts.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte mit Beschluss vom 1.12.2021 – 6 L 738/21 der Hochschule untersagt, Cookiebot weiterhin als CMP einzusetzen. Diese einstweilige Anordnung hat nun der VGH Kassel 10 B 2486/21 aufgehoben. Dem Antragsteller wäre ein Hauptsacheverfahren zuzumuten und die Sache hätte zu große Bedeutung, als das hier im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden werden könne.