Kennzeichnungspflichten für Händler in Onlineshops nach Artikel 19 GPSR

Die Produktsicherheitsverordnung der EU (Verordnung (EU) 2023/988, GPSR) legt umfassende Pflichten für alle Akteure in der Lieferkette fest, darunter auch für Händler. Gerade in Onlineshops, wo der direkte Kontakt zum Produkt fehlt, spielen Kennzeichnungspflichten eine zentrale Rolle. Artikel 19 GPSR definiert klare Vorgaben, wie Händler sicherstellen müssen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Produktsicherheit und Kennzeichnung erfüllt werden. Dieser Artikel beleuchtet, welche spezifischen Pflichten Händler in Onlineshops haben und wie diese praktisch umgesetzt werden können.


Kennzeichnungspflichten: Eine zentrale Verantwortung

Die GPSR sieht vor, dass Produkte, die an Verbraucher verkauft werden, bestimmte Informationen enthalten müssen. Für Händler in Onlineshops bedeutet dies:

  1. Überprüfung der Produktkennzeichnung: Händler müssen sicherstellen, dass alle relevanten Kennzeichnungen sichtbar, klar und lesbar sind – sowohl auf der Verpackung als auch im Online-Angebot.
  2. Bereitstellung von Herstellerangaben: Die Produkte müssen Name und Anschrift des Herstellers (oder Importeurs bei Produkten aus Drittländern) enthalten. Diese Information ist auch online gut sichtbar anzugeben.
  3. Produktidentifikation: Eindeutige Produktkennzeichnungen wie Serien- oder Chargennummern sind erforderlich, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Diese Informationen sollten ebenfalls in den Produktbeschreibungen des Onlineshops aufgenommen werden.
  4. Sicherheits- und Gebrauchsinformationen: Wenn ein Produkt Sicherheits- oder Warnhinweise enthält, müssen diese vollständig und in verständlicher Sprache im Onlineangebot angegeben werden.

Spezifische Anforderungen für den Onlinehandel

Der Onlinehandel hat besondere Herausforderungen bei der Erfüllung der Kennzeichnungspflichten, da Kunden die Produkte vor dem Kauf nicht physisch inspizieren können. Die GPSR verlangt daher:

  • Transparente Darstellung: Alle gesetzlichen Kennzeichnungspflichten müssen bereits in der Produktbeschreibung auf der Website sichtbar sein, bevor der Kunde den Kauf abschließt.
  • Digitale Verfügbarkeit von Unterlagen: Sicherheits- und Gebrauchsanweisungen müssen entweder direkt im Onlineshop bereitgestellt oder dem Kunden leicht zugänglich gemacht werden (z. B. als Downloadlink).
  • Angabe des Inverkehrbringers: Neben den Herstellerangaben müssen auch die Daten des Importeurs (bei Produkten aus Drittländern) ersichtlich sein.

Prüfpflicht der Händler

Händler sind nicht nur dafür verantwortlich, dass die Produkte in ihrem Shop die gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben erfüllen, sondern müssen diese auch aktiv überprüfen. Artikel 19 GPSR fordert Händler auf:

  • Produkte zu prüfen, bevor sie angeboten werden: Händler müssen kontrollieren, ob die Kennzeichnungen vollständig sind, einschließlich der Angaben zu Hersteller, Importeur und Identifikationsnummern.
  • Fehlerhafte Produkte zu melden: Falls Produkte unzureichend gekennzeichnet oder potenziell unsicher sind, dürfen diese nicht verkauft werden. Der Händler ist verpflichtet, den Lieferanten oder die zuständigen Behörden zu informieren.

Haftung für Kennzeichnungsmängel

Werden Produkte ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen vertrieben, haftet der Händler mit. Die Konsequenzen können sein:

  • Verkaufsverbote durch die Marktüberwachungsbehörden,
  • Rückrufaktionen, die mit erheblichen Kosten verbunden sind,
  • Geldstrafen, die abhängig vom Schweregrad des Verstoßes verhängt werden.

Praktische Umsetzungstipps für Onlineshops

  1. Produkttests vor Aufnahme ins Sortiment: Implementieren Sie interne Prozesse zur Prüfung der Kennzeichnungspflichten, bevor ein Produkt in den Shop aufgenommen wird.
  2. Korrekte Darstellung im Shop: Arbeiten Sie mit detaillierten Produktbeschreibungen, die alle gesetzlichen Anforderungen abdecken.
  3. Kommunikation mit Lieferanten: Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten die erforderlichen Informationen bereitstellen, um die Kennzeichnungspflichten zu erfüllen.
  4. Digitale Tools nutzen: Systeme zur Produktdatenverwaltung (PIM-Systeme) können helfen, Kennzeichnungsdaten vollständig und konsistent zu halten.
  5. Compliance-Training für Mitarbeiter: Schulen Sie Ihre Teams regelmäßig zu den Anforderungen der GPSR, insbesondere zu Artikel 19.

Fazit

Die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten nach Artikel 19 GPSR ist für Händler in Onlineshops nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, das Vertrauen der Kunden in die Produktsicherheit zu stärken. Händler, die ihre Prozesse klar strukturiert und die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig umsetzen, können rechtliche Risiken minimieren und langfristig ihre Marktposition sichern.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der GPSR-Anforderungen in Ihrem Onlineshop? Meine Kanzlei steht Ihnen mit praxisorientierter Beratung zur Seite.

Stefan Lutz, LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.

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