Am 06. Juni 2024 hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Stralsund ein Urteil gefällt (Aktenzeichen 4 O 19/24), das sich mit dem ungefragten Übersenden von anzüglichen Textnachrichten, Bildern und Videos befasste. In diesem Artikel möchte ich die wichtigsten Aspekte des Urteils und seine Bedeutung für das Persönlichkeitsrecht erläutern.
Hintergrund des Falls
Die Klägerin, eine in der Öffentlichkeit bekannte Person mit über einer halben Million Followern auf Instagram, erhielt von dem Beklagten, einem ihr unbekannten Mann, mehrere anstößige Nachrichten. Diese Nachrichten umfassten explizit sexualisierte Texte sowie Fotos und Videos mit pornografischem Inhalt. Trotz mehrfacher Aufforderungen und einem rechtskräftigen Unterlassungstitel setzte der Beklagte sein Verhalten fort.
Gerichtliche Entscheidung
1. Geldentschädigung
Das Gericht hat den Beklagten zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 4.381,40 € an die Klägerin verurteilt. Diese Summe setzt sich aus 4.000 € für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts und 381,40 € für vorgerichtliche Anwaltskosten zusammen. Zudem wurden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06. Januar 2024 festgesetzt.
2. Feststellung der vorsätzlichen deliktischen Handlung
Es wurde festgestellt, dass die Zahlungsansprüche der Klägerin auf einer vorsätzlichen deliktischen Handlung des Beklagten beruhen.
Begründung des Urteils
Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung
Das Gericht hat betont, dass das Verhalten des Beklagten eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin darstellte. Insbesondere die ungefragte Zusendung von Bildern und Videos mit pornografischem Inhalt überschritt die bloße Beleidigung und erforderte eine deutliche Reaktion des Rechtsstaats.
Bedeutung der Geldentschädigung
Die Gewährung einer Geldentschädigung dient sowohl der Genugtuung der Klägerin als auch der Prävention. Da der Beklagte trotz eines bestehenden Unterlassungstitels weiterhin anstößige Nachrichten schickte, sah das Gericht die Notwendigkeit, die Klägerin finanziell zu entschädigen, um den erlittenen Schaden angemessen auszugleichen.
Abwägung der Umstände
Bei der Bemessung der Entschädigungshöhe hat das Gericht die geringe Verbreitung der Bilder und Videos sowie die Tatsache, dass die Klägerin keine konkreten psychischen Folgen vortragen konnte, berücksichtigt. Dennoch wurde die beharrliche und vorsätzliche Natur der Handlungen des Beklagten sowie die Symbolik im Video als besonders schwerwiegend eingestuft.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Stralsund zeigt, dass das ungefragte Übersenden von anzüglichen Nachrichten und pornografischen Inhalten ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben kann. Es verdeutlicht die Wichtigkeit des Schutzes des Persönlichkeitsrechts und setzt ein klares Signal gegen solche Übergriffe. Für Rechtsanwälte bietet dieses Urteil eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Vertretung von Mandanten in ähnlichen Fällen.
Das Urteil im Volltext finden Sie unter https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001578672
Weitere Informationen und rechtliche Beratung
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Urteil benötigen oder rechtlichen Beistand in einem ähnlichen Fall suchen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Persönlichkeitsrechts.
Stefan Lutz, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.
Telefon: 0751 / 27 088 530