Das Landgericht Hamburg setzte am 19. April 2023 ein Zeichen in Bezug auf die Handhabung von SCHUFA-Einträgen und den Schutz personenbezogener Daten. In dem Fall (Aktenzeichen 318 O 56/22) ging es um die strittige Forderung zwischen einem Kreditkarteninhaber und dem Kreditinstitut, die zu einem unberechtigten Negativeintrag bei der SCHUFA führte. Das Urteil beleuchtet nicht nur die Rechte der Verbraucher, sondern stellt auch die Pflichten der Kreditinstitute in den Fokus, sorgsam mit personenbezogenen Daten umzugehen.
Der Fall im Detail
Ein Verbraucher kündigte sein Kreditkartenkonto und forderte die Rückzahlung von Beträgen, die er für Online-Glücksspiele eingesetzt hatte. Trotz Kündigung und Forderungsbestreitung durch den Verbraucher erfolgte ein SCHUFA-Eintrag durch das Kreditinstitut wegen eines offenen Saldos. Der Eintrag führte zu einer Ablehnung von Kreditanfragen und sogar zur Sperrung einer anderen Kreditkarte, wodurch dem Verbraucher finanzielle und emotionale Schäden entstanden.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Hamburg sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu, da die SCHUFA-Meldung unberechtigt und somit ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) war. Das Gericht stellte fest, dass ein Negativeintrag nur zulässig ist, wenn die Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist – was hier nicht der Fall war.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und die Rechte der Verbraucher. Es zeigt auf, dass finanzielle Institutionen bei der Meldung von Daten an Auskunfteien wie die SCHUFA sorgfältig vorgehen müssen. Unberechtigte Negativeinträge können gravierende Folgen für die Betroffenen haben, insbesondere wenn es um wichtige finanzielle Entscheidungen geht.
Fazit und Ausblick
Das Urteil des LG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Negativeinträgen. Es mahnt Kreditinstitute zur Sorgfalt und verpflichtet sie, die Rechtmäßigkeit einer Forderung gründlich zu prüfen, bevor sie Maßnahmen ergreifen, die die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers beeinträchtigen könnten. Für Verbraucher bietet das Urteil eine wichtige Orientierungshilfe, wie sie im Falle eines unberechtigten SCHUFA-Eintrags vorgehen können.
Stefan Lutz, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.
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