Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 31.3.2022 – 20 U 71/21 entschieden, dass Mobilfunkverträge mit Verbrauchern unzulässig sind, sofern Vereinbarungen mit dem Kunden dazu führen, dass eine vertragliche Bindung des Kunden von 24 Monaten überschritten wird.
Überlange Vertragslaufzeiten von mehr als 24 Monaten verstoßen gegen § 309 Nr. 9 lit. a BGB, so das Gericht. Dabei sei es unerheblich, ob es sich um einen Neuabschluss oder um eine Vertragsverlängerung handele.
Stefan Lutz, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.
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