Mobilfunkverträge mit Verbrauchern über 24 Monate sind unzulässig

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 31.3.2022 – 20 U 71/21 entschieden, dass Mobilfunkverträge mit Verbrauchern unzulässig sind, sofern Vereinbarungen mit dem Kunden dazu führen, dass eine vertragliche Bindung des Kunden von 24 Monaten überschritten wird.

Überlange Vertragslaufzeiten von mehr als 24 Monaten verstoßen gegen § 309 Nr. 9 lit. a BGB, so das Gericht. Dabei sei es unerheblich, ob es sich um einen Neuabschluss oder um eine Vertragsverlängerung handele.