In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. November 2023 (Aktenzeichen 11 K 3946/21) wurden wichtige Fragen zum Umfang des Auskunftsrechts nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geklärt, was erhebliche Auswirkungen für die Rechte von Versicherten hat. Das Gericht verpflichtete eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, einem Kläger umfassende Auskünfte über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erteilen und hob damit frühere ablehnende Bescheide auf.
Sachverhalt
Der Kläger, ein Beschäftigter der ehemaligen Deutschen Telekom und Mitglied der betroffenen Körperschaft, forderte aufgrund des Art. 15 DSGVO Auskunft über seine personenbezogenen Daten, die von der Körperschaft verarbeitet wurden. Nach ersten unvollständigen Auskünften und einem unzureichenden Reaktionsverhalten der Körperschaft auf weitere Nachfragen, zog der Kläger vor Gericht, um sein Recht auf eine vollständige Auskunft durchzusetzen. Die Beklagte argumentierte unter anderem mit hohem Verwaltungsaufwand und dem Schutz Dritter, um die Auskunft teilweise zu verweigern.
Kernpunkte des Urteils:
- Bestätigung des Auskunftsanspruchs: Das Gericht bestätigte, dass der Kläger ein Recht darauf hat, genau zu erfahren, welche seiner personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Dies schließt Informationen über den Verarbeitungszweck, die Datenkategorien und die Empfänger der Daten ein.
- Umfang der Auskunft: Die Auskunft muss alle personenbezogenen Daten umfassen, die in irgendeiner Form verarbeitet werden, einschließlich interner Notizen, E-Mails und anderer Dokumente, sofern diese personenbezogene Informationen enthalten.
- Form der Auskunftserteilung: Die Informationen müssen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden. Es dürfen keine unverhältnismäßigen Gebühren für die Auskunftserstellung erhoben werden.
Bedeutung für den Datenschutz:
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Einzelpersonen deutlich, indem es die Transparenzpflichten von Datenverarbeitern unterstreicht. Es verdeutlicht, dass der Zugang zu eigenen Daten nicht durch administrative Praktiken eingeschränkt werden darf und dass Betroffene ein umfassendes Recht auf Einsicht in ihre personenbezogenen Informationen haben.
Handlungsempfehlungen für Betroffene:
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Jeder Bürger hat das Recht zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind und wie diese verwendet werden.
- Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht: Fordern Sie von Organisationen, die Ihre Daten verarbeiten, eine vollständige Auskunft an. Dies hilft Ihnen, Ihre Datenschutzrechte effektiv wahrzunehmen und gegebenenfalls weitere Schritte wie Berichtigungen oder Löschungen einzuleiten.
- Berücksichtigen Sie rechtliche Unterstützung: Bei Widerstand gegen Ihre Anfragen kann die Einschaltung eines auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll sein.
Das Urteil des VG Stuttgart bestätigt die Macht des Einzelnen über seine Daten und unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes in einer zunehmend digitalisierten Welt. Für weitere Informationen und Unterstützung stehe ich Ihnen als Ihr Experte im Datenschutzrecht zur Seite.
Stefan Lutz, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.
Telefon: 0751 / 27 088 530