Nun also doch: Angemessenheitsbeschluss UK

Kurz vor Schluss wurde der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für das Vereinigte Königreich heute veröffentlicht. Damit ist auch nach dem 30.6.2021 eine Datenübermittlung nach Großbritannien möglich.

„Dieser Beschluss läuft am 27. Juni 2025 aus, es sei denn, er wird nach dem Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 verlängert.“

Volltext: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/decision_on_the_adequate_protection_of_personal_data_by_the_united_kingdom_-_general_data_protection_regulation_en.pdf

Stefan Lutz, LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.

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