OLG Nürnberg und Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit seinem Urteil vom 29. November 2023 (Az. 4 U 347/21) wichtige Fragen zum Auskunftsanspruch von Arbeitnehmern über ihre personenbezogenen Daten geklärt. Dieses Urteil markiert einen bedeutsamen Punkt im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und den betrieblichen Interessen von Arbeitgebern. Hier erläutern wir die wesentlichen Aspekte dieser Entscheidung und deren Implikationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Hintergrund des Falls

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied klagte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Auskunft über sämtliche gespeicherten personenbezogenen Daten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage zunächst ab, doch das Berufungsverfahren vor dem OLG Nürnberg führte zu einem anderen Ausgang: Der Kläger erhielt Recht.

Kernpunkte der Entscheidung

Das Gericht stellte mehrere Leitlinien auf, die für die Auslegung des Datenschutzrechts von Bedeutung sind:

  1. Breiter Anwendungsbereich des Auskunftsrechts: Die Entscheidung bekräftigt, dass der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO nicht durch die Motive des Anfragenden eingeschränkt ist. Auch wenn die Informationssuche für andere Zwecke als den Datenschutz erfolgt, bleibt das Recht auf Auskunft bestehen.
  2. Keine Rolle des Aufwands für den Verantwortlichen: Ein weiteres wichtiges Element des Urteils ist die Feststellung, dass der mit der Auskunft verbundene Aufwand seitens des Arbeitgebers das Auskunftsrecht nicht limitiert. Dies betont die Bedeutung des individuellen Rechts auf Datenschutz gegenüber betrieblichen Belastungen.
  3. Einheitlicher Auskunftsanspruch: Das Gericht erklärte zudem, dass der Auskunftsanspruch ein einheitliches Recht darstellt, welches nicht in separate Anträge aufgeteilt werden muss. Dies vereinfacht die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs für Betroffene erheblich.

Auswirkungen für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer stärkt dieses Urteil die Handhabe, umfassende Auskünfte über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Es bestärkt sie darin, Transparenz über die Datennutzung durch den Arbeitgeber einzufordern, unabhängig von den zugrunde liegenden Motiven.

Auswirkungen für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen sich der gesteigerten Bedeutung des Datenschutzes bewusst sein und entsprechende interne Prozesse etablieren, um Auskunftsersuchen effizient und konform zu bearbeiten. Das Urteil signalisiert, dass eine Nichtbeachtung dieser Anforderungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Fazit

Das Urteil des OLG Nürnberg unterstreicht die zentrale Rolle des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis und setzt klare Maßstäbe für den Umgang mit Auskunftsersuchen von Arbeitnehmern. Es ermutigt Arbeitnehmer, ihre Rechte aktiv wahrzunehmen, und fordert Arbeitgeber auf, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine transparente Datenverarbeitung zu schaffen.

In meiner Kanzlei biete ich umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich des Datenschutzrechts. Sollten Sie Fragen zu Ihren Rechten oder Pflichten haben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Stefan Lutz, LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.

Telefon: 0751 / 27 088 530

 lutz@datenschutz-rv.de  https://www.datenschutz-rv.de