Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) der EU ist eine zentrale Richtlinie für Unternehmen, die in der Europäischen Union Produkte herstellen, importieren oder vertreiben. Sie dient dem Schutz der Verbraucher und regelt die Marktüberwachung durch Behörden. Sie wird ab dem 13.12.2024 in Kraft treten.
Die Europäische Kommission hat hierzu ein umfangreiches FAQ-Dokument veröffentlicht, das wichtige Fragen von Unternehmen beantwortet. In diesem Artikel gehen wir auf die wesentlichen Inhalte ein und bieten Ihnen eine Übersicht über Ihre Rechte und Pflichten.
Allgemeine Fragen zur Produktsicherheit
Was ist das Ziel der Produktsicherheitsverordnung?
Die Produktsicherheitsverordnung soll sicherstellen, dass nur sichere Produkte in der EU verkauft werden. Sie schützt Verbraucher vor Risiken und gibt Unternehmen klare Regeln, wie sie ihre Produkte sicher gestalten und kennzeichnen müssen.
Für welche Produkte gilt die Verordnung?
Die Verordnung gilt für alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder bei denen zu erwarten ist, dass Verbraucher sie nutzen könnten. Dazu gehören beispielsweise Spielzeug, Elektronik, Haushaltsgeräte und Textilien.
Wer ist für die Produktsicherheit verantwortlich?
Hersteller, Importeure und Händler tragen gemeinsam die Verantwortung. Jeder Akteur in der Lieferkette hat spezifische Pflichten, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten.
Verpflichtungen für Unternehmen
Was müssen Unternehmen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts beachten?
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte:
- den geltenden EU-Normen entsprechen,
- korrekt gekennzeichnet sind (z. B. CE-Kennzeichnung, falls erforderlich),
- über eine klare und verständliche Gebrauchsanweisung verfügen,
- auf potenzielle Risiken hin geprüft wurden.
Wie erfolgt die Rückverfolgbarkeit von Produkten?
Produkte müssen mit Informationen versehen sein, die eine Rückverfolgung ermöglichen. Dazu gehören der Name und die Adresse des Herstellers oder Importeurs sowie Seriennummern oder andere eindeutige Kennzeichnungen.
Wann müssen unsichere Produkte gemeldet werden?
Unternehmen sind verpflichtet, unsichere Produkte unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden. Dies geschieht über das Safety Gate-System (ehemals RAPEX). Dabei müssen Informationen über das Produkt, die festgestellten Risiken und die ergriffenen Maßnahmen übermittelt werden.
Das Safety Gate-System
Was ist das Safety Gate?
Das Safety Gate ist das EU-weite Frühwarnsystem für gefährliche Produkte. Es ermöglicht den schnellen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten und bietet Unternehmen eine Plattform zur Meldung unsicherer Produkte.
Wie melden Unternehmen ein Problem?
Die Meldung erfolgt über ein standardisiertes Formular, das im Safety Gate-System eingereicht wird. Dabei müssen alle relevanten Informationen zu Produktdetails, Risiken und gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen (z. B. Rückrufe) angegeben werden.
Was passiert nach der Meldung?
Die Behörden prüfen die gemeldeten Informationen und entscheiden über weitere Maßnahmen. Unternehmen sollten auf Rückfragen vorbereitet sein und umfassend mit den Behörden zusammenarbeiten.
Marktüberwachung und Sanktionen
Welche Aufgaben haben die Marktüberwachungsbehörden?
Die Behörden führen stichprobenartige Prüfungen durch, untersuchen gemeldete Fälle und können Maßnahmen wie Verkaufsverbote oder Rückrufe anordnen. Ziel ist es, Verbraucher vor gefährlichen Produkten zu schützen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Unternehmen, die gegen die Produktsicherheitsvorschriften verstoßen, müssen mit hohen Geldstrafen und weiteren Sanktionen rechnen. Zusätzlich können Imageschäden und Rechtsstreitigkeiten die Folge sein.
Praktische Tipps für Unternehmen
- Implementieren Sie ein Compliance-System: Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den geltenden Normen entsprechen, und schulen Sie Ihre Mitarbeiter zu den gesetzlichen Anforderungen.
- Nutzen Sie das Safety Gate proaktiv: Überwachen Sie Meldungen, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
- Dokumentieren Sie Prozesse: Eine klare und vollständige Dokumentation erleichtert den Nachweis Ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber Behörden.
- Kooperieren Sie mit Behörden: Eine transparente Kommunikation mit den Marktüberwachungsbehörden kann Sanktionen verhindern oder abmildern.
Fazit
Die Produktsicherheitsverordnung der EU stellt Unternehmen vor Herausforderungen, bietet aber auch klare Leitlinien. Wer sich rechtzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzt, kann Risiken minimieren und das Vertrauen der Verbraucher stärken. Haben Sie Fragen zur Umsetzung der Produktsicherheitsvorschriften? Meine Kanzlei unterstützt Sie gerne mit rechtlicher Beratung und praxisnahen Lösungen.
Stefan Lutz, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.
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