Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz: Fairer Umgang mit Beschäftigtendaten und mehr Rechtssicherheit in der digitalen Arbeitswelt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) haben einen neuen Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorgestellt. Dieses Gesetz soll die Grundlage für einen fairen Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten schaffen und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der zunehmend digitalen Arbeitswelt gewährleisten. Der vollständige Entwurf kann hier eingesehen werden.

Ziel des Gesetzes

Das Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten zielt darauf ab, klare Regelungen für den Umgang mit Beschäftigtendaten zu schaffen. Im Fokus steht der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unzulässiger Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Gleichzeitig sollen Unternehmen rechtliche Sicherheit erhalten, insbesondere wenn es um die Nutzung moderner Technologien zur Datenerfassung und -verarbeitung im Arbeitsalltag geht.

Wesentliche Inhalte des Entwurfs

Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes sieht umfassende Regelungen vor, die sowohl die Rechte der Beschäftigten als auch die Pflichten der Arbeitgeber stärken. Zu den zentralen Inhalten gehören:

  1. Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis: Das Gesetz regelt, in welchen Fällen Arbeitgeber personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten verarbeiten dürfen. Es enthält Vorgaben zur Einwilligung und den Informationspflichten gegenüber den Beschäftigten.
  2. Nutzung von Technologien am Arbeitsplatz: Das Gesetz thematisiert auch den Einsatz moderner Technologien, wie beispielsweise KI-Systeme zur Überwachung von Arbeitsschritten oder die Nutzung von Software zur Erfassung von Arbeitszeiten. Arbeitgeber müssen dabei strenge Vorgaben zur Transparenz und den Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer einhalten.
  3. Schutz sensibler Daten: Besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten oder Informationen zu Gewerkschaftszugehörigkeiten werden besonders geschützt. Der Entwurf sieht strenge Vorgaben vor, wann und wie diese Daten verarbeitet werden dürfen.
  4. Rechte der Beschäftigten: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen umfassende Rechte zur Kontrolle ihrer Daten erhalten, einschließlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten. Zudem wird das Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen gestärkt.
  5. Rechtssicherheit für Arbeitgeber: Der Entwurf schafft klare Rahmenbedingungen für die Nutzung von Daten im Arbeitsverhältnis. Damit sollen Unsicherheiten abgebaut und rechtliche Konflikte vermieden werden.

Bedeutung für die Praxis

In der digitalen Arbeitswelt gewinnen der Schutz von personenbezogenen Daten und die datenschutzrechtlichen Anforderungen eine immer größere Bedeutung. Insbesondere durch die verstärkte Nutzung von Homeoffice und digitalen Kommunikationsmitteln während der Pandemie ist der Handlungsbedarf gewachsen. Das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz soll sowohl den Schutz der Beschäftigten erhöhen als auch die Verantwortlichkeiten und Rechte der Arbeitgeber im Umgang mit den Daten ihrer Mitarbeiter klar regeln.

Fazit

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz wollen das BMAS und das BMI die Rechte der Beschäftigten stärken und gleichzeitig den Arbeitgebern in der digitalen Arbeitswelt mehr Rechtssicherheit bieten. Es bleibt abzuwarten, wie die endgültige Fassung des Gesetzes nach der politischen Beratung aussehen wird. Klar ist jedoch, dass das Thema Beschäftigtendatenschutz angesichts der digitalen Transformation weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Stefan Lutz, LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.

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