In einem Urteil vom 19. April 2024 (Az. 12 S 4/23) hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO hat. Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung, da es den Rahmen für die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs weiter präzisiert und klarstellt, unter welchen Bedingungen ein solcher Anspruch […]