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Wenn Sie als Arbeitgeber Mitarbeiter auf der Firmen-Homepage abbilden, dann brauchen Sie eine Einwilligungserklärung des abgebildeten Arbeitnehmers. Soweit so gut. Dass diese Einwilligungserklärung doppelt sein muss (zum einen Einwilligung in die Datenverarbeitung an sich und sodann in die Zur-Schau-Stellung der besonderen Daten z.B. Brille, Hautfarbe, ethnische Herkunft etc. nach Art. 9 DSGVO), auch klar.⠀⠀Wenn der […]

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