In einem aktuellen Urteil befasste sich das Bundessozialgericht (BSG) mit der Frage, ob eine verspätete Auskunftserteilung nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO begründen kann. Der Kläger, ein früherer Arbeitslosengeld-II-Empfänger, forderte 5.000 Euro Schadensersatz vom Jobcenter Düsseldorf. Das Verfahren scheiterte jedoch in allen Instanzen – ein Fall, der interessante Einblicke in […]