Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat mit seinem Urteil vom 5. November 2024 (Az. 14 U 138/24) entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nicht auf Verträge zwischen Unternehmen (B2B-Verträge) anwendbar ist. Dieses Urteil bringt wichtige Klarheit für Anbieter von digitalen Bildungs- und Coaching-Dienstleistungen im Unternehmenskontext. Sachverhalt und Klage Die Klägerin forderte die Rückerstattung gezahlter Beträge für eine […]