Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 31. Oktober 2024 (Az. 12 O 10/24) wichtige Leitlinien zur Geltendmachung von immateriellem Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO aufgezeigt. Die Klage eines Telekommunikationskunden, der sich durch die Übermittlung seiner Vertragsdaten („Positivdaten“) an eine Wirtschaftsauskunftei beeinträchtigt fühlte, wurde abgewiesen. Das Urteil verdeutlicht, dass allgemeine Angaben zu negativen Gefühlen oder […]