Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom 27.1.2022 – 26 O 177/21 entschieden, dass die bloße Adresseingabe bei Google Maps noch kein personenbezogenes Datum darstellt und daher die DSGVO noch keine Anwendung findet. Vielleicht kam das Landgericht zu dem Ergebnis, weil die Beklagte hier eine Richterin gewesen ist. Sachverhalt In dem dortigen Verfahren führte die […]