Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Hinweisbeschluss vom 31. Juli 2024 (Az.: 4 U 238/23) entschieden, dass einem Kläger kein Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von Videos zusteht, wenn er zuvor wirksam in die Veröffentlichung eingewilligt hat. In dem Fall ging es um die Verbreitung von Videos auf YouTube, in denen der Kläger zu […]