Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. September 2024 in drei Verfahren (I ZR 139/23, I ZR 140/23, I ZR 141/23) entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen von Fototapeten im Internet keine Verletzung der Urheberrechte darstellt, die an den auf den Tapeten abgedruckten Fotografien bestehen. Sachverhalt: Die Klägerin, ein Unternehmen, das Fototapeten vertreibt, warf den Beklagten […]