Das Schleswig-Holsteinische OLG hat mit Urteil vom 16.2.2022 – 9 U 134/21 entschieden, dass ein Immobilienmakler, der zum Zwecke der Förderung seiner Geschäfte den Auftritt in einem Bewertungsportal gesucht hat, sich Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen muss, wenn sie scharf formuliert ist. Was war Gegenstand der Entscheidung? Der […]