Am 10.05.2024 entschied das Landgericht Hamburg (Az.: 310 O 214/23) in einem Fall, der die Rechte von Synchronsprechern und Regisseuren in der deutschen Film- und Fernsehbranche betrifft. Es ging insbesondere um die Frage, ob Synchronsprecher und Regisseure ein Recht darauf haben, bei der Verwertung von Synchronarbeiten – etwa als Hörspiel – namentlich genannt zu werden. […]