Im Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg vom 19. Juni 2024 (Az. 3 U 2541/23) wurden wichtige Aspekte zur markenmäßigen Verwendung von Slogans geklärt. Dieser Fall betrifft die Verwendung des Slogans „HAPPY BEAR’S DAY“ auf einer bekannten Gummibärchenverpackung und bringt interessante Erkenntnisse für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen. Hintergrund des Falls Die Klägerin, Inhaberin der Wortmarke „HAPPY […]