Am 30. Juli 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (Az.: 3 U 2214/23) eine Entscheidung getroffen, die die rechtlichen Anforderungen an den sogenannten Kündigungsbutton gemäß § 312k Abs. 2 BGB weiter präzisiert. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Zugänglichkeit des Kündigungsbuttons im elektronischen Geschäftsverkehr, wenn ein Kunde ein Dauerschuldverhältnis eingegangen ist – hier konkret der Erwerb […]