Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied in einem Beschluss vom 16.05.2024 (Az. 3 U 984/24e) über die Rückzahlungsansprüche einer Klägerin, die ein teures Coaching-Programm zur Unternehmensentwicklung gebucht hatte. Die Klägerin forderte die Rückzahlung der Coaching-Gebühren in Höhe von 20.000 Euro, da sie der Ansicht war, der Vertrag sei unwirksam. Die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wurde […]