Der BGH hat mit Urteil vom 14.7.2022 – I ZR 121/21 entschieden, dass der Umfang der Auskunftspflichten von Verletzern von Kennzeichenrechten und bestimmten Dritten über die Herkunft und den Vertriebsweg von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen gem. § 19 Abs. 1 MarkenG sich auf die in § 19 Abs. 3 MarkenG ausdrücklich genannten Angaben beschränkt. […]