Am 23. April 2024 bestätigte der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluss (KVB 56/22) eine Entscheidung des Bundeskartellamts bezüglich der marktübergreifenden Bedeutung von Amazon für den Wettbewerb. Diese Entscheidung basiert auf der Regelung des § 19a Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Anfang 2021 in Kraft trat und die Missbrauchsaufsicht im Wettbewerbsrecht modernisiert und verstärkt. […]