Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil zur Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln gefällt. Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 9. Januar 2025 betraf die Nutzung von Daten aus der verschlüsselten Kommunikations-App „Anom“, die vom FBI gezielt als Überwachungsinstrument in der organisierten Kriminalität eingesetzt wurde. Die Kernaussage: Diese Daten sind verwertbar, wenn sie der […]