Das LG Wiesbaden, 10 O 14/21, Urteil vom 22.01.2022, hat entschieden, dass einer Privatperson kein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog zusteht, da die DSGVO insoweit abschließenden Charakter besitzt. Was war Gegenstand der Entscheidung? Der Kläger gab an, als Verbraucher bei der Beklagten im Jahre 2020 Haushaltswaren im Onlineshop unter Angabe seines […]