Amtliche Leitsätze der Entscheidung: OLG Dresden, 4. Zivilsenat, Beschluss vom 23. April 2024, Az.: 4 W 213/24 Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 23. April 2024, Aktenzeichen 4 W 213/24, befasst sich mit einem Unterlassungsbegehren im Zusammenhang mit Äußerungen auf der Social-Media-Plattform TikTok. Der Antragsteller, der unter dem Pseudonym „Mr.K“ auftritt, verlangte von der […]