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Neben dem OLG Hamburg und dem OLG Koblenz hat sich auch das OLG Frankfurt mit Urteil vom 27.9.2022 – 7 U 16/22 auf die Seite der Wirtschaftsauskunfteien gestellt und entschieden, dass eine Speicherung von Daten über eine Restschuldbefreiung nicht automatisch unrechtmäßig wird, nachdem sie im Portal für die Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de) nach 6 Monaten gelöscht worden […]

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Ebenfalls wie das OLG Hamburg sieht auch das OLG Koblenz mit Urteil vom 29.9.2022 – 12 U 450/22 keinen Grund dafür, die Löschfrist des § 3 Abs. 1 InsbekV auf Speicherungen einer Restschuldbefreiung durch Auskunfteien anzuwenden. Auch das OLG Koblenz sieht wie das OLG Hamburg ein berechtigtes Interesse der Auskunftei bzw. deren Kunden an einer […]

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