Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass bereits eine einmalige unverlangte Kontaktaufnahme per E-Mail zu Werbezwecken als unzulässige Werbung und als rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angesehen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn die E-Mail im Zusammenhang mit einer Sponsoringanfrage steht (Beschluss vom 24. Juni 2024, Az.: […]