Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Hinweisbeschluss vom 19.11.2024 (Az. 27 U 2473/24 e) entschieden, dass ein Verbraucher keinen Anspruch auf Löschung eines Negativ-Eintrags oder auf die Neuermittlung seines Bonitätsscores gegenüber einer Wirtschaftsauskunftei hat, wenn die Datenverarbeitung rechtmäßig erfolgte. Dieses Urteil ist nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien von Bedeutung, […]