Mit Urteil vom 17. Oktober 2024 (Az. 29 U 310/21) hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) auf B2B-Verträge, wie im Fall eines Online-Coaching-Vertrags zwischen einer Unternehmensberatung und einem Unternehmer, nicht anwendbar ist. Diese Entscheidung stärkt die rechtliche Position von Anbietern im B2B-Bereich und verdeutlicht, dass das FernUSG als Verbraucherschutzgesetz keine Anwendung […]