Am 26. September 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem wegweisenden Urteil über die Pflichten von Datenschutzaufsichtsbehörden bei festgestellten Datenschutzverletzungen. In der Rechtssache C‑768/21 ging es um die Frage, ob Aufsichtsbehörden stets verpflichtet sind, nach Art. 58 Abs. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, insbesondere Geldbußen zu verhängen, wenn sie einen Verstoß feststellen. […]