Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat am 23. April 2024 (Az.: 9 U 1097/23) entschieden, dass eine Klinik für plastische Chirurgie unzulässige Werbung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) betrieben hat, indem sie für eine Lippenunterspritzung mit Hyaluronsäure warb. Die Entscheidung bestätigt ein Urteil des Landgerichts Mainz, das die Beklagte zur Unterlassung der beanstandeten Werbung verurteilt hatte. […]