Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu, und im Datenschutzrecht stehen noch einige entscheidende EuGH-Urteile bevor, die die Datenschutzlandschaft in der EU maßgeblich beeinflussen werden. Als Spezialist für IT-Recht ist es von großer Bedeutung, über diese Entwicklungen informiert zu sein, da sie erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Bürger haben können.
5. Dezember 2023 – Rechtssache C-683/21
Am 5. Dezember wird der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Regionalverwaltungsgerichts Vilnius erneut die Abgrenzung von alleiniger und gemeinsamer Verantwortlichkeit sowie die Definition der Verarbeitung und die Voraussetzungen für die Verhängung von Bußgeldern im Datenschutzrecht behandeln. Diese Fragen sind entscheidend für datenschutzrelevante Vorgänge mit mehreren Beteiligten.
5. Dezember 2023 – Rechtssache C-807/21 (Deutsche Wohnen)
Am selben Tag wird der EuGH im Vorlageverfahren des Berliner Kammergerichts zur Millionenhöhe des Bußgelds gegen die Deutsche Wohnen Stellung nehmen. Hierbei geht es um die Bedingungen, unter denen Geldbußen gegen Unternehmen verhängt werden können. Dies wird zeigen, wie strikt die EU-Datenschutzregeln für Firmen durchgesetzt werden.
7. Dezember 2023 – Rechtssache C-634/21 und verbundene Rechtssachen C 26/22 und C 64/22 (SCHUFA Holding)
Am 7. Dezember wird der EuGH in verschiedenen Vorabentscheidungsverfahren Fragen des VG Wiesbaden zur datenschutzrechtlichen Anforderungen an Scoring und die Datenverarbeitung durch Wirtschaftsauskunfteien behandeln. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Finanzbranche und Verbraucher, da sie die Praxis der Kreditbewertung beeinflussen könnte.
14. Dezember 2023 – Rechtssache C-340/21
In einem Vorabentscheidungsverfahren des bulgarischen Obersten Verwaltungsgerichts am 14. Dezember wird der EuGH verschiedene Fragen zum immateriellen Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen klären. Dies wird die Haftung für Datenschutzverstöße genauer definieren.
14. Dezember 2023 – Rechtssache C-456/22
Am selben Tag wird der EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Ravensburg klären, ob der kurzfristige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten aufgrund deren Veröffentlichung im Internet einen immateriellen Schaden gemäß Artikel 82 Absatz 1 der DSGVO darstellt. Diese Entscheidung wird die Reichweite des Schadensersatzes für Datenschutzverletzungen klären.
21. Dezember 2023 – Rechtssache C-667/21
Zum Abschluss des Jahres betrifft das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und die Bemessung der Höhe von immateriellen Schäden im Datenschutzkontext. Insbesondere für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird diese Entscheidung von großer Bedeutung sein.
Als Experte für IT-Recht ist es sinnvoll, diese Entwicklungen im Auge zu behalten und stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben, da sie Ihr Fachwissen im Bereich Datenschutz vertiefen und Ihre Beratungstätigkeit für Mandanten beeinflussen können. Wir werden diese Fälle weiterhin genau verfolgen und Sie über die Ergebnisse informieren. Bleiben Sie dran!
Stefan Lutz, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.
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