Sofern Sie einen (externen) Datenschutzbeauftragten bestellt haben, so müssen Sie diesen gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO der jeweilig zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
Ursprünglich sollte ein zentrales Meldeportal bei der Landesdatenschutzaufsicht Bayern etabliert werden. Nachdem sich die Bundesländer aber nicht einig werden konnte, wurde eine Vielzahl einzelner Lösungen gestrickt. Einige Bundesländer nutzen das Meldeportal dsb-meldung.de mit einer Subdomain. Andere Bundesländer nutzen eigenständige Lösungen.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller Meldeportale der Aufsichtsbehörden. Bitte nutzen Sie die Aufsichtsbehörde, in welcher Sie als Verantwortlicher (nicht der Datenschutzbeauftragte) Ihren Sitz haben.