Sofern Sie einen (externen) Datenschutzbeauftragten bestellt haben, so müssen Sie diesen gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO der jeweilig zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
Ursprünglich sollte ein zentrales Meldeportal bei der Landesdatenschutzaufsicht Bayern etabliert werden. Nachdem sich die Bundesländer aber nicht einig werden konnte, wurde eine Vielzahl einzelner Lösungen gestrickt. Einige Bundesländer nutzen das Meldeportal dsb-meldung.de mit einer Subdomain. Andere Bundesländer nutzen eigenständige Lösungen.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller Meldeportale der Aufsichtsbehörden. Bitte nutzen Sie die Aufsichtsbehörde, in welcher Sie als Verantwortlicher (nicht der Datenschutzbeauftragte) Ihren Sitz haben.

Stefan Lutz, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der RWU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz, LL.M. berät Firmen und private Mandanten in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, wozu unter anderem das Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO, TDDDG...), Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht, Social Media Recht und das Recht der Künstlichen Intelligenz gehören.
Telefon: 0751 / 27 088 530